Fahren lernen durch eine qualifizierte Ausbildung seit über 40 Jahren in Kreis Göppingen
Fahrerlaubnis Kl. M Alter mindestens 16 Jahre
Was wird zur Anmeldung und Antrag benötigt: - Sehtest - Sofortmaßnahmen am Unfallort - Passfoto (biometrisch wie im Personalausweis) - Antrag für die Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgestellt)
Praxis: Übungsfahrstunden nach können des Fahrschüler 00 Stunden Überland 00 Stunden Autobahn 00 Stunden Nachtfahrt
Motorrad mit 50 ccm, bbh Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/H.
Ausbildung auf Roller mit Automatik. Wenn erwüscht auch Fahrzeug mit Schaltung vorhanden.
Bemerkung:
- Besitz einer Fahrerlaubnis Reduzierung der 12 Doppelstunden auf 06 Doppelstunden
Preise gemäß § 19 Fahrlehrergesetz auf Anfrage
Tüv und Gebühren für LRA und Gemeinde bei der Fahrschule erfragen.
Fahrerlaubnis Kl. A1 Alter mindestens 16 Jahre
Was wird zur Anmeldung und Antrag benötigt: - Sehtest - Sofortmaßnahmen am Unfallort - Passfoto (biometrisch wie im Personalausweis) - Antrag für die Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgestellt)
Praxis: Übungsfahrstunden nach können des Fahrschüler 05 Stunden Überland 04 Stunden Autobahn 03 Stunden Nachtfahrt
Motorrad mit 125 ccm, max. 11 KW bis zum 18 Lebensjahr auf 80 Km / h begrenzt.
Bemerkung:
- wer die Fahrerlaubnis der Klassen 3 u. 4 vor 01.04.1980 erteilt bekommen hat, ist im Besitz der Fahrerlaubnis Kl. A1, wichtig für Erweiterung auf Klasse A - Besitz einer Fahrerlaubnis Reduzierung der 12 Doppelstunden auf 06 Doppelstunden
Preise gemäß § 19 Fahrlehrergesetz auf Anfrage
Tüv und Gebühren für LRA und Gemeinde bei der Fahrschule erfragen.
Unser Fahrzeug
- Yamaha 125 ccm YBR
Fahrerlaubnis Kl. A m. Lb. Alter mindestens 18 Jahre
Was wird zur Anmeldung und Antrag benötigt: - Sehtest - Sofortmaßnahmen am Unfallort - Passfoto (biometrisch wie im Personalausweis) - Antrag für die Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgestellt)
Praxis: Übungsfahrstunden nach können des Fahrschüler 05 Stunden Überland 04 Stunden Autobahn 03 Stunden Nachtfahrt
Motorrad mit max. 25 KW auf 2 Jahre beschränkt und Leistungsgewicht mindestens 6,25 Kg / KW
Bemerkung:
- wer die Fahrerlaubnis der Klassen 3 u. 4 vor 01.04.1980 erteilt bekommen hat, ist im Besitz der Fahrerlaubnis Kl. A1, wichtig für Erweiterung auf Klasse A - Besitz einer Fahrerlaubnis Reduzierung der 12 Doppelstunden auf 06 Doppelstunden - Besitz der Kl. A1 Reduzierung der Sonderfahrten
Preise gemäß § 19 Fahrlehrergesetz auf Anfrage
Tüv und Gebühren für LRA und Gemeinde bei der Fahrschule erfragen.