Startseite
Wir über uns
So finden Sie uns
Anmelden und Links
Pkw ohne/ mit Kl. B/BE
Motorrad Kl. A, A1 u. M
Lkw ohne/ mit Kl. C/CE
Info's zum Führerschein
Führeschein mit 17
Impressum
   
 


Fahren lernen durch eine qualifizierte Ausbildung seit über 40 Jahren in Kreis Göppingen

Ausbildung in den Klassen und Info was wird benötigt. Welche Voraussetzungen werden gestellt.

Fahrschule Dötterl Ausbildung Info Führerschein Ausbildungsablauf

Welche Unterlagen werden zur welcher Klasse Benötigt:

Unterlagengewünschte KlasseGültigkeitBemerkung
Sofortmaßnahmen am Unfallort A, A1, B, B 17, M. S, T
SehtestA, A1 B, B 17, M, S, T2 Jahre
PassfotoA, A1, B, BE, B17, C, M, S, T neutraller Hintergrund
Erste Hilfe KursC, CE, D1, D
Ärztliche UntersuchungC, CE1 Jahr
Untersuchung für PersonenbeförderungD1, D1 JahrB.A.D. in Kirchheim / Teck

Ausbildungsänderung in den Fahrerlaubnisklassen: für weiter Infos stehen wir gerne zur verfügung.

FahrerlaubnisklasseGülig abBermerkung
D1, D1E, D, DE10.09.2008Grundqualifaktion durch die IHKErsterteilung Berufskraftfahrer
D1, D1E, D, DE10.09.2008Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre Verlängerung Berufskraftfahrer
C1, C1E, C, CE10.09.2009Grundqualifaktion durch die IHKErsterteilung Berufskraftfahrer
C1, C1E, C, CE10.09.2009Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre Verlängerung Berufskraftfahrer

Das Gesetz für Fahrer im Güterkraft - oder Personenverkehr ist seit dem 10.09.2008 für die Fahrer im Personenverkehr schon in Kraft. Die Fahrer für Güterkraftverkehr haben noch bis 10.09.2009 schon frist. Stichtag ist die Erteilung der Fahrerlaubnis, wer nach dem Termin die Fahrerlaubnis mit Erfolg abschliesst muß die Grundqualifikation unter bestimmten Voraussetzungen nach machen. Es gibt eine Ausnahmen und diese müssen auch geprüft werden, wenn Sie Fragen haben über das Gesetz oder die Ausnahmen setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Per E-Mail oder Telefon.

Welche Anforderungen müssen die Teilnehmer der einzelnen Ausbildungsarten erfüllen?

1. Ausbildung 

-  Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen  die Grundqualifikation im Inland erwerben
-  nur mit Besitz der Fahrerlaubnis 
-  die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich 
-  erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder 

-  Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer(in)“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden 
-  für die Prüfung ist keine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Pflicht 
-  für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung

2. Grundqualifikation 

-  Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben 
-  Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich                                                                 -  Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden) 
-  erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer 
-  bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden 
-  für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich

3. Beschleunigte Grundqualifikation in der Fahrschule; Vorraussetzungen und Ablauf gleich wie die Grundqualifikation.

4. Weiterbildung

-  die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden 
-  erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation 
-  Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5x7)   -  die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht 
-  regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre 
-  ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen 
-  keine Prüfung!

Frage: Wer muss wann starten?

1. eine Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) müssen absolvieren alle
Busfahrer, die ab 09/2008 den Führerschein erwerben 
Lkw-Fahrer, die ab 09/2009 den Führerschein erwerben

2. eine erste Weiterbildung (5 x 7) ist zu absolvieren für alle
Busfahrer bis spätestens 2013* 
Lkw-Fahrer bis spätestens 2014*

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis September 2015 bei Busfahrern und September 2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.


Frage: Wie wird die Absolvierung der Grundqualifikation und/oder der Weiterbildung nachgehalten?

Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen. Der Eintrag erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden.

Für die Grundqualifikation sind dies Bescheinigungen über die erfolgreich abgelegte Prüfung, ausgegeben durch die IHK. Bei der Weiterbildung sind es die Nachweise über erbrachte (Teil)-Leistungen, ausgestellt von der ausbildenden Stelle.


Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!