Fahren lernen durch eine qualifizierte Ausbildung seit über 40 Jahren in Kreis Göppingen
Fahrerlaubnis Kl. C (Lkw). Alter mindestens 18 Jahre bei siehe Hinweis (gewerblicher Nutzung), Ausnahme für Privatnutzung Mindestalter 18 Jahre
Hinweis: Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erteilt werden, wer aber diese gewerblich nutzen will das heist Geldverdienen mit dem Führerschein darf bis zum 21 Lebenjahr nur Fahrzeuge der Kl. C1 bis 7,5 to. fahren. Alle anderen dürfen schon Fahrzeuge der Kl. C ab 3.5 to fahren. Weiter Info's bei der Fahrschule
Was wird zur Anmeldung und Antrag benötigt: - Tauglichkeitsuntersuchung für Kl. C Arzt und Augenarzt oder beim B.A.D - Ersthilfe Kurs ( 2 Tage) - Passfoto (biometrisch wie im Personalausweis) - Antrag für die Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgestellt) - Vorbesitz der Kl. B
Ausbildung in Theorie und Praktisch
Theorie: 06 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung 10 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Übungsfahrstunden nach können des Fahrschüler Nur Kl. C Zusammen mit CE 05 Stunden 03 C / 05 CE Stunden Überland 02 Stunden 01 C / 02 CE Stunden Autobahn 03 Stunden 00 C / 03 CE Stunden Nachtfahrt Unterweisung am Fahrzeug Technik zum anfassen für Handfertigkeiten und Abfahrtskontrolle
Kfz mehr 3,5 to nicht mehr als 8 Sitze
Bemerkung:
- Anhänger bis 750 Kg z. g. M. - Das Gesetz für Fahrer im Güterkraft - oder Personenverkehr (BKrFQG u. BKrFQV) bei gewerblicher Tätigkeit "Grundqualifikation bzw. Beschleunigte Qualifikation" ist zu beachten, und alle 5 Jahre Weiterbildung und Ärztliche Untersuchung siehe "Info zum Führerschein"
Möglichkeiten und Beratung für Absatzfähigkeit bei der Einkommensteuererklärung " als Berufliche Maßnahme"
Preise gemäß § 19 Fahrlehrergesetz nur auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail
Tüv und Gebühren für LRA und Gemeinde bei der Fahrschule erfragen.
Unser LKw MAN TGA 18 to mit 310 PS
Fahrerlaubnis Kl. CE (Lkw). Alter mindestens 18 Jahre bei siehe Hinweis (gewerblicher Nutzung), Ausnahme für Privatnutzung Mindestalter 18 Jahre
Was wird zur Anmeldung und Antrag benötigt: - Tauglichkeitsuntersuchung für Kl. C Arzt und Augenarzt oder beim B.A.D - Ersthilfe Kurs ( 2 Tage) - Passfoto (biometrisch wie im Personalausweis) - Antrag für die Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgestellt) - Vorbesitz der Kl. B und C kann auch mit C gemeinsam beantragt werden
Ausbildung in Theorie und Praktisch
Theorie: 06 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung (enfällt mit Kl. C gemeinsam) 04 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Übungsfahrstunden nach können des Fahrschüler Nur Kl. CE Zusammen mit C 05 Stunden 03 C / 05 CE Stunden Überland 02 Stunden 01 C / 02 CE Stunden Autobahn 03 Stunden 00 C / 03 CE Stunden Nachtfahrt Unterweisung am Fahrzeug Technik zum anfassen für Handfertigkeiten und Abfahrtskontrolle
Kfz mehr 3,5 to nicht mehr als 8 Sitze
Bemerkung:
- Anhänger mehr als 750 Kg z. g. M. - Das Gesetz für Fahrer im Güterkraft - oder Personenverkehr (BKrFQG u. BKrFQV) bei gewerblicher Tätigkeit "Grundqualifikation bzw. Beschleunigte Qualifikation" ist zu beachten, und alle 5 Jahre Weiterbildung und Ärztliche Untersuchung siehe "Info zum Führerschein"
Möglichkeiten und Beratung für Absatzfähigkeit bei der Einkommensteuererklärung " als Berufliche Maßnahme"