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Info's zum Führerschein
Führeschein mit 17
Impressum
   
 


Fahren lernen durch eine qualifizierte Ausbildung seit über 40 Jahren in Kreis Göppingen



Fahrerlaubnis Kl. C (Lkw).
Alter mindestens 18 Jahre bei siehe Hinweis (gewerblicher Nutzung), Ausnahme für Privatnutzung Mindestalter 18 Jahre

Hinweis: Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erteilt werden, wer aber diese gewerblich nutzen will das heist Geldverdienen mit dem Führerschein darf bis zum 21 Lebenjahr nur Fahrzeuge der Kl. C1 bis 7,5 to. fahren. Alle anderen dürfen schon Fahrzeuge der Kl. C ab 3.5 to fahren. Weiter Info's bei der Fahrschule

Was wird zur Anmeldung und Antrag benötigt:
-  Tauglichkeitsuntersuchung für Kl. C Arzt und Augenarzt oder beim B.A.D                                         -  Ersthilfe Kurs ( 2 Tage)
-  Passfoto (biometrisch wie im Personalausweis)
-  Antrag für die Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgestellt)
-  Vorbesitz der Kl. B 
 

Ausbildung in Theorie und Praktisch

Theorie:            06 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
                       10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:              Übungsfahrstunden nach können des Fahrschüler
                        Nur Kl. C      Zusammen mit CE                 
                        05 Stunden     03 C / 05 CE Stunden Überland
                        02 Stunden     01 C / 02 CE Stunden Autobahn
                        03 Stunden     00 C / 03 CE Stunden Nachtfahrt
                                                                                                                                                      Unterweisung am Fahrzeug Technik zum anfassen für Handfertigkeiten und Abfahrtskontrolle

Kfz mehr 3,5 to nicht mehr als 8 Sitze 

Bemerkung:

-         Anhänger bis 750 Kg z. g. M.
-         Das Gesetz für Fahrer im Güterkraft - oder Personenverkehr (BKrFQG u. BKrFQV) bei gewerblicher Tätigkeit "Grundqualifikation bzw. Beschleunigte Qualifikation" ist zu beachten, und alle 5 Jahre Weiterbildung und Ärztliche Untersuchung siehe "Info zum Führerschein"

Möglichkeiten und Beratung für Absatzfähigkeit bei der Einkommensteuererklärung " als Berufliche Maßnahme"

Preise gemäß § 19 Fahrlehrergesetz nur auf Anfrage
telefonisch oder per E-Mail

Tüv und Gebühren für LRA und Gemeinde bei der Fahrschule erfragen.

Unser LKw MAN TGA 18 to mit 310 PS

Fahrerlaubnis Kl. CE (Lkw).
Alter mindestens 18 Jahre bei siehe Hinweis (gewerblicher Nutzung), Ausnahme für Privatnutzung Mindestalter 18 Jahre

Was wird zur Anmeldung und Antrag benötigt:
-  Tauglichkeitsuntersuchung für Kl. C Arzt und Augenarzt oder beim B.A.D                                         -  Ersthilfe Kurs ( 2 Tage)
-  Passfoto (biometrisch wie im Personalausweis)
-  Antrag für die Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgestellt)
-  Vorbesitz der Kl. B und C kann auch mit C gemeinsam beantragt werden

Ausbildung in Theorie und Praktisch

Theorie:            06 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung (enfällt mit Kl. C gemeinsam)
                       04 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:              Übungsfahrstunden nach können des Fahrschüler
                        Nur Kl. CE      Zusammen mit C                  
                        05 Stunden     03 C / 05 CE Stunden Überland
                        02 Stunden     01 C / 02 CE Stunden Autobahn
                        03 Stunden     00 C / 03 CE Stunden Nachtfahrt
                                                                                                                                                      Unterweisung am Fahrzeug Technik zum anfassen für Handfertigkeiten und Abfahrtskontrolle

Kfz mehr 3,5 to nicht mehr als 8 Sitze 

Bemerkung:

-         Anhänger mehr als 750 Kg z. g. M.
-         Das Gesetz für Fahrer im Güterkraft - oder Personenverkehr (BKrFQG u. BKrFQV) bei gewerblicher Tätigkeit "Grundqualifikation bzw. Beschleunigte Qualifikation" ist zu beachten, und alle 5 Jahre Weiterbildung und Ärztliche Untersuchung siehe "Info zum Führerschein"

Möglichkeiten und Beratung für Absatzfähigkeit bei der Einkommensteuererklärung " als Berufliche Maßnahme"

Preise gemäß § 19 Fahrlehrergesetz gütig ab: 14.07.2009

Auf Anfrag per Telefon oder E-Mail 


Tüv und Gebühren für LRA und Gemeinde bei der Fahrschule erfragen.